Capital, Ausgabe 11/80 Seite 369:

Wohnungstausch im Urlaub

Immer mehr Bundesbürger sind bereit, für den Urlaub fremde Leute in ihre Wohnung zu lassen. Die Großzügigkeit macht sich bezahlt: Sie ziehen dafür mit der ganzen Familie in die Wohnung des Gastes und sparen auf diese Weise Hotelkosten im Ferienland.

 

Capital, Ausgabe 11/79 bestätigte:

Die Haftpflichtversicherung der Tauschpartner deckt in der Regel alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Hausratversicherung:
Wenn Sie Haus oder Wohnung einem Tauschpartner überlassen, gilt der Versicherungsschutz auch für diesen. Autoversicherung: Der Tauschpartner gilt als berechtigter Fahrer. Empfehlenswert eine Vollkaskoversicherung für den Ferienzeitraum.


 

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