Capital, Ausgabe 11/80
Seite 369:
Wohnungstausch im Urlaub
Immer mehr Bundesbürger sind bereit, für den Urlaub fremde Leute in ihre
Wohnung zu lassen. Die Großzügigkeit macht sich bezahlt: Sie ziehen
dafür mit der ganzen Familie in die Wohnung des Gastes und sparen auf
diese Weise Hotelkosten im Ferienland.
Capital, Ausgabe 11/79
bestätigte:
Die Haftpflichtversicherung der Tauschpartner deckt in der Regel alle
Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Hausratversicherung:
Wenn Sie Haus oder Wohnung einem Tauschpartner überlassen, gilt der
Versicherungsschutz auch für diesen. Autoversicherung: Der Tauschpartner
gilt als berechtigter Fahrer. Empfehlenswert eine
Vollkaskoversicherung für den Ferienzeitraum.